Jugendschutz und Verantwortung

Verantwortung

Bestellung ab 18 Jahren, mit Altersprüfung beim Kauf.

Diese Seite zeigt, wer bei Rauchwerk bestellen darf, wie das Alter geprüft wird und welche gesetzlichen Bestimmungen gelten.

  • Mindestalter18 Jahrefür alle Bestellungen
  • AltersprüfungAutomatisiert beim Kaufüber AlpSoft SA, Sion
  • ZustellungNur an Volljährigebei altersbeschränkten Produkten, Ausweis kann verlangt werden
  • VerpackungNeutralAbsender und Inhalt von aussen nicht erkennbar
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Mindestalter

Ab welchem Alter kann bei Rauchwerk bestellt werden?

Ab 18 Jahren. Bestellungen sind ausschliesslich Personen ab 18 Jahren gestattet. Mit der Bestellung wird bestätigt, dass das 18. Altersjahr vollendet ist.

Gilt die Altersgrenze auch für Papers, Filter und Zubehör?

Ja. Für Papers und Filter sieht das Gesetz laut Bundesamt für Gesundheit (BAG) kein Abgabeverbot vor. Die Altersgrenze von 18 Jahren in den AGB von Rauchwerk gilt trotzdem für alle Bestellungen im Onlineshop.

Dürfen Erwachsene Produkte für Minderjährige bestellen?

Nein. Die Weitergabe bestellter Produkte an Minderjährige ist untersagt und kann für die weitergebende Person strafrechtliche Folgen haben.

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Altersprüfung

Wie prüft Rauchwerk das Alter?

Die Altersprüfung erfolgt beim Kauf automatisiert über den Dienstleister AlpSoft SA in Sion. Zusätzlich kann Rauchwerk vor Ausführung einer Bestellung einen amtlichen Ausweis mit Foto und Geburtsdatum verlangen.

Was geschieht, wenn die Volljährigkeit nicht bestätigt werden kann?

Rauchwerk kann die Bestellung ablehnen oder stornieren. Bereits geleistete Zahlungen werden vollständig zurückerstattet. Betroffene Personen können ihren Standpunkt darlegen und eine Überprüfung durch eine natürliche Person verlangen (Art. 21 DSG).

Kann bei der Zustellung ein Ausweis verlangt werden?

Ja. Sendungen mit altersbeschränkten Produkten werden ausschliesslich an volljährige Empfängerinnen und Empfänger ausgeliefert. Bei der Übergabe kann ein Ausweis verlangt werden.

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Gesetzliche Grundlagen

Welches Gesetz regelt die Abgabe an Minderjährige?

Das Tabakproduktegesetz (TabPG) gilt seit dem 1. Oktober 2024. Es verbietet die Abgabe an Minderjährige einheitlich in der ganzen Schweiz und für alle Verkaufskanäle, auch im Onlinehandel (Art. 23 TabPG).

Für welche Produkte gilt das Abgabeverbot?

Für Tabakprodukte, Nikotinprodukte mit oder ohne Tabak einschliesslich Nikotinbeuteln, elektronische Zigaretten samt Nachfüllflüssigkeiten, pflanzliche Rauchprodukte sowie gleichartige Produkte.

Genügt im Onlinehandel eine Bestätigung per Klick?

Nein. Laut BAG genügt ein Klick zur Bestätigung des Alters nicht. Die Art des Kontrollsystems ist frei wählbar, es muss aber sicherstellen, dass das Abgabeverbot eingehalten wird. FAQ des BAG zum Tabakproduktegesetz

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Sortiment und Hinweise

Führt Rauchwerk synthetische Rauschmittel oder «Legal Highs»?

Nein. Rauchwerk führt weder synthetische Rauschmittel noch sogenannte «Legal Highs».

Was gilt für CBD-Produkte?

Der THC-Gesamtgehalt liegt unter 1 %. Die Abgabe erfolgt ab 18 Jahren.

Welche Hinweise gelten für Tabak und Nikotin?

Rauchen ist gesundheitsschädlich. Nikotin ist ein stark abhängig machender Stoff. Tabak- und Nikotinprodukte sowie elektronische Zigaretten sind nicht geeignet für Minderjährige, Schwangere, Stillende sowie Personen mit Herz-Kreislauf-Erkrankungen.

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Verpackung und Daten

Wie werden Sendungen verpackt?

Alle Sendungen sind neutral verpackt, Absender und Inhalt sind von aussen nicht erkennbar.

Was geschieht mit den Daten der Altersprüfung?

Ausweisdaten werden nur zur Prüfung verwendet und nicht länger aufbewahrt, als es der Nachweis der Selbstkontrolle erfordert. Datenschutzerklärung

Fragen zum Jugendschutz?

Das Rauchwerk-Team antwortet per E-Mail, Telefon oder im Laden in St. Gallen.

Stand: 5. November 2026. Massgebend sind die AGB von Rauchwerk und der Wortlaut des Gesetzes.